Über das Aussprechen der Absicht (Niyyah)

ibn azem

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Über das Aussprechen der Absicht




Frage:



Sollte der Muslim die Absicht (Niyyah) zu Beginn einer gottesdienstlichen Handlung aussprechen, wie zum Beispiel "Ich beabsichtige, Wudû' zu machen", "Ich beabsichtige zu beten", "Ich beabsichtige zu fasten", usw.?





Antwort:

Preis sei Allâh.

Schaikh Al-Islam Ibn Taimiyyah wurde über die Absicht zu Beginn gottesdienstlicher Handlungen wie Beten usw. gefragt, ob man sie aussprechen sollte, wie zum Beispiel "Ich beabsichtige zu beten", "Ich beabsichtige zu fasten".

Er antwortete:

"Preis sei Allâh.

Bei der Reinigung wie Wudû', Ghusl oder Tayammum, beim Gebet, beim Fasten, beim Bezahlen der Zakâh, beim Bezahlen der Kafârah und anderen gottesdienstlichen Handlungen muß die Absicht gemäß dem Konsens der Gelehrten nicht ausgesprochen werden. Der Ort der Absicht ist das Herz entsprechend ihrem Konsens. Wenn jemand versehentlich etwas anderes sagt als das, was er im Herzen hat, dann ist das, was zählt, seine Absicht, nicht das, was er gesagt hat. Niemand hat bis jetzt von

Meinungsverschiedenheiten in dieser Sache berichtet, abgesehen von einigen späteren Befolgern von Asch-Schâfi'i, die damit einverstanden waren. Führer dieser Rechtsschule haben dies allerdings widerlegt.
Was aber die Frage betrifft, ob die Absicht auszusprechen empfohlen ist, so gibt es dabei zwei Meinungen. Einige Gefährten von Abu Hanîfah, Asch-Schâfi'i und Ahmad sagten, dass es empfohlen ist, um sie [die Absicht] fester zu machen. Gefährten von Mâlik, Ahmad und anderen sahen es nicht als empfohlen an, da es eine Bid'ah ist. Es weder vom Gesandten Allâhs (s.a.s) noch von seinen Sahâba überliefert, dass sie dies taten oder irgend jemanden seiner Ummah befahlen. Wenn es vorgeschrieben wäre, dann hätten der Prophet und seine Gefährten es sicher nicht versäumt, da es mit gottesdienstlichen Handlungen zu tun hat, die die Ummah jeden Tag verrichtet.

Das ist die korrekte Ansicht. Die Absicht auszusprechen ist entgegen der Vernunft und eine Nachlässigkeit in der Ausübung der Religion. Es ist eine Nachlässigkeit, da es eine Bid'ah ist, und es ist unvernünftig, das es genauso wäre wie eine Person, die etwas essen will, und dabei sagt: "Ich beabsichtige, meine Hand in diese Schüssel zu tun, einen Happen Essen herauszunehmen, ihn in den Mund zu stecken, zu kauen und dann herunterzuschlucken. Und ich esse bis ich satt bin." Das ist natürlich kompletter Unsinn.

Die Absicht hängt zusammen mit dem Bewußtsein. Wenn jemand sich bewusst ist, was er tut, hatte er offenkundigerweise eine Absicht. Es ist unvorstellbar, dass er weiß, was er tut, ohne die Absicht gehabt zu haben.
Die Imâme sind sich einig, dass die Absicht hörbar auszusprechen und sie zu wiederholen nicht im Islam vorgeschrieben ist. Eine Person, die sich dies zur Angewohnheit gemacht hat, sollte zurechtgewiesen werden. Man sollte ihr sagen, dass sie Allâh nicht durch das Befolgen einer Bid'ah dienen und auch nicht andere durch das Erheben der Stimme stören soll. Und Allâh weiß es am besten."


Al-Fatâwa Al-Kubra, 1/214-215



Quelle: Islam Q&A
 
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