Du’a nach (jedem) verpflichtenden Gebet zu machen ist Bida’a

ibn azem

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Du’a nach (jedem) verpflichtenden Gebet zu machen ist Bida’a
Frage Nr.: 21976, Übersetzt von Abu Bakr Abu Abdullah al – Berlini



Frage:



Nach dem Pflicht (Fard) – Gebet (nach dem man Taslim(2) gesagt hat), machen einige Du’a, während andere nur Tasbih Fatmi sagen. Manche sind unnachgiebig (zu sagen), daß das Du’a machen nach dem Salah(3) eine Bida’a ist. Dies verursacht
eine Einschränkung in der Gemeinschaft, besonders bei denjenigen die Imam Abu
Hanifa oder Schafi’i folgen.

Dürfen wir Du’a nach dem Salah machen ?

Dürfen wir Du’a gemeinsam mit dem Imam nach dem Salah machen ?




Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es heißt in Fatawa al Ladschnah al – Da’aimah:​

„Du’a nach dem Pflichtgebet zu verrichten ist nicht Sunna(4), wenn es getan wird indem man die Hände hebt, ob es vom Imam allein getan wird oder einem Mitglied der Gemeinde alleine oder es von ihnen beiden zusammen getan wird. Vielmehr ist es eine Bida’a, weil es nicht überliefert wurde das der Prophet (Friede und Segen Allah’s seien auf ihm) oder irgend eines seiner Gefährten (Möge Allah mit ihnen zufrieden sein) dies tat. In Bezug auf das Verrichten des Du’a ohne dies zu tun (d.h. die Hände zu heben), so ist daran nichts auszusetzen, da es einige Ahadith(5) diesbezüglich gibt.“

( Fatawa al Ladschnah al – Da’aimah, 7/103 )

Das Komitee wurde gefragt über das Heben der Hände für Du’a nach den fünf täglichen Gebeten, (ob) es bewiesen(6) ist, das der Prophet (Friede und Segen Allah’s seien auf ihm) seine Hände hob oder nicht ?

Wenn es nicht nachgewiesen ist, ist es denn (trotzdem) zulässig die Hände, nach den fünf täglichen Gebeten, zu heben oder nicht ?
Sie erwiderten:


„Es ist nicht bewiesen, daß der Prophet (Friede und Segen Allah’s seien auf ihm) seine Hände beim Du’a nach den Pflichtgebeten erhob, soweit uns bekannt ist; demnach sie zu heben nach dem Taslim des Pflichtgebetes ist entgegengesetzt zur Sunna.“

( Fatawa al Ladschnah al – Da’aimah, 7/104 )


Das Komitee sagte ebenso, daß das laute Sprechen des Du’a nach den fünf täglichen Gebeten oder regulären Sunna – Gebeten, oder einheitliches lesen des Du’a als eine regelmäßige Handlung ist eine tadelnswerte Erneuerung (Bida’a), weil es nicht bewiesen ist das der Prophet (Friede und Segen Allah’s seien auf ihm) oder seine Gefährten (Möge Allah mit ihnen zufrieden sein) irgendetwas dergleichen taten. Wer auch immer Du’a nach den Pflichtgebeten oder regulären Sunna – Gebeten in Einklang (mit den anderen) macht, geht gegen den Weg von Ahlal Sunna wal Dschama’a(7), und diejenigen Leute zu beschuldigen, welche nicht mit ihnen (darin) übereinstimmen, Kuffar zu sein und nicht zu Ahlal Sunna wal Dschama’a zu gehören, ist Irreführung, Ignoranz und eine Entstellung der Tatsachen.
( Fatawa Islamiyya, 1/319 )

Und Allah weiß es am besten.
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Fußnoten:

1.) Bida’a bedeutet etwas Erfundenes oder Neues in den Din des Islam einzuführen, welches zurückzuweisen ist.

2.) Taslim bedeutet „Salam aleikum“ (Friede sei mit euch) zu sagen.

3.) Hier bedeutet Salah: Das rituelle Gebet was der Muslim fünfmal täglich zu verrichten hat.

4.) Mit Sunna wird vor allem die Handlungsweise des Propheten Muhammad (s.a.w.s.) gemeint.

5.) Ahadith bedeutet die Aussprüche/Aussagen des Propheten Muhammad (s.a.w.s).

6.) Beweis im Islam heißt eine Textstelle aus Quran oder Sunna (bei Sunna muß sie als makellos/authentisch gelten) auf die man eine ’Ibada (gottesdienstliche) – Handlung stützen kann. Wenn dies nicht gegeben ist, darf man nicht von sich aus eine ’Ibada erfinden, da dies Bida’a ist. Im Falle des Händehebens nach jedem Gebet und diese über das Gesicht zu streichen gibt es nur mangelhafte (D’aif) Überlieferungen, die nicht als „Beweis“ dienen können. Siehe „Irwaa al – Ghalil“ (2/178 – 182) von Scheich Al – Albani wo er einige von diesen nicht authentischen Ahadith untersucht und deren Mangelhaftigkeit (D’af) nachweist.

7.) Ahlal Sunna wal Dschama’a bedeutet soviel wie: Leute der Sunna und der Gemeinschaft. Dies ist eine Bezeichnung für die rechtgeleiteten Muslime, die nicht den Irrwegen und Neuerungen (Bida’a) folgen, sondern an der Sunna des Propheten Muhammad (s.a.w.s.) und der Gemeinschaft (Dschama’a) festhalten, sei dies auch, wenn ein Großteil der Muslime sich davon distanziert hat.
Quelle: Islam Q&A
 
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