Ein Rat betreffend der Angelegenheit von Frauen und Ärzten

ibn azem

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Ein Rat betreffend der Angelegenheit von Frauen und Ärzten
Frage Nr.: 20157



Frage:

Was ist Ihre Meinung über die Angelegenheit von Frauen und Ärzten und der Rat an muslimische Schwestern und deren Eltern in dieser Angelegenheit?



Antwort:


Gelobt sei Allah.

Unzweifelhaft ist die Angelegenheit von Frauen und Ärzten eine wichtige Sache, und tatsächlich verursacht es viele Probleme. Aber wenn Allah eine Frau mit Taqwa (Furcht Allahs) und Einsicht segnet ,dann wird sie Vorsichtsmaßnahmen unternehmen und dieser Angelegenheit Aufmerksamkeit zollen. Sie darf nicht alleine mit dem Arzt sein und der Arzt sollte nicht mit ihr alleine sein. Die Behörden (in Saudi-Arabien) haben Befehle ausgegeben und Anweisungen verfügt, dass dies nicht erlaubt ist. Frauen müssen ebenfalls dieser Angelegenheit Aufmerksamkeit schenken, und müssen versuchen ,kompetente weibliche Ärzte zu suchen. Wenn sie einen weiblichen Arzt finden, dann sei Allah gepriesen, und es besteht kein Bedarf an einem männlichen Arzt. Aber wenn eine Frau einen männlichen Arzt konsultieren muss, weil es keine weiblichen Ärzte gibt, dann ist in diesem Fall der Notwendigkeit nichts Falsches daran, dass sie von ihm untersucht und behandelt wird. Dies ist eine der Sachen die in Fällen von Notwendigkeit erlaubt sind, aber wenn sie einen Teil ihres Körpers aufdecken muss, dann sollte sie dies nicht tun, wenn sie alleine mit dem Arzt ist, vielmehr sollte es in der Anwesenheit ihres Mahram oder Ehemanns sein, wenn es darum geht, etwas normales wie den Kopf, Hand oder Fuß zu enthüllen, usw..
Falls ihre Awrah enthüllt werden muss, dann sollte ihr Ehemann bei ihr sein, wenn sie verheiratet ist, oder irgendeine andere Frau, was besser wäre und auf der sicheren Seite; oder es sollten eine oder zwei Krankenschwestern anwesend sein. Aber wenn eine andere Frau, abgesehen von der Krankenschwester, bei ihr sein kann, so ist das besser und mehr auf der sicheren Seite und hält von Verdächtigungen ab. Aber für das Alleinsein mit dem Arzt, dies ist nicht erlaubt.
Shaykh Ibn Baaz in al-Fataawa al-Jaami’ah li’l-Mar’ah al-Muslimah, part 3, p. 1002



 
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