Kleidungsstück über seine Fußknöchel

ayman

La Ilaha Illa Allah
Staff member
Frage:

Ich hörte ein Hadith nach welchem der Prophet sagte: „Es gibt kein Gebet für
denjenigen der sein Kleidungsstück über seine Fußknöchel hinweg hängen
lässt.“ Bezieht sich dieses auf denjenigen der dies beim beten tut oder auf
denjenigen der dies in seinem täglich Leben tut?


Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es wird berichtet in einem Hadith, überliefert bei Abu Dawuud, dass Abu
Huraira (Möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Während ein Mann mit
seinem Izaar (unteres Kleidungsstück), dass über die Knöchel (hinweg) hing,
betete, sagte der Gesandte Allah’s : ‚Geh und vollzieh Wudu (rituelle
Gebetswaschung).’ … Er sagte: ‚Er betete mit einem Izaar, was über seine
Knöchel (hinweg) hing, und Allah akzeptiert das Gebet eines Mannes nicht der
sein Izaar über die Knöchel (hinweg) hängen lässt.’“1
Diese (Überlieferung) wurde von Scheich Al – Albaani in D’aif Sunnan Abi
Dawuud (Nr. 124) als mangelhaft/schwach (d’aif) eingestuft.

In Bezug auf die Gültigkeit des Gebetes wurde Scheich Ibn ’Utheimin gefragt
und er sagte:

„Wenn das Kleidungsstück über die Knöchel (hinweg) hängt, so ist es verboten
(haraam), weil der Prophet sagte: „Was auch immer von dem Izaar (unteres
Kleidungsstück) über den Knöchel (hinweg) hängt, ist im Feuer.“ Was der
Prophet bzgl. des Izaar sagte bezieht sich ebenfalls auf andere Arten der
Kleidung.

Darauf basierend, hat eine Person sein Gewand (Galabiyya etc.) oder anders-
artige Kleidungsstücke bis oberhalb seiner Fußknöchel zu heben. Wenn er darin

betet, während es unterhalb seines Knöchels ist, so gibt es unterschiedliche
Meinungen unter den Gelehrten ob sein Gebet gültig ist.

Einige von ihnen denken, dass sein Gebet gültig ist, da dieser Mann getan hat
was verpflichtend ist, d.h. seine Aura zu bedecken.

Einige von ihnen denken, dass sein Gebet ungültig ist, da er seine Aura mit
einem verbotenen (haraam) Kleidungsstück bedeckt hat. Sie sagen, dass eine
der Bedingungen des Bedeckens der Aura ist, dass das getragene
Kleidungsstück erlaubt sein muss.

Folglich ist ein Mann in Gefahr, wenn er in einem Kleidungsstück betet, das bis
unterhalb seiner Fußknöchel reicht. Er soll Allah fürchten und sein
Kleidungsstück hochziehen (bzw. kürzen) so das es (höchstens) bis oberhalb
seiner Fußknöchel reicht.“

Fataawa Scheich Ibn ’Utheimin, Teil 12, S. 306.
 
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