Rechte und Pflichten von Ehemann und Ehefrau

ibn azem

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Rechte und Pflichten von Ehemann und Ehefrau
Frage Nr.: 10680



Frage:

Welches sind die Rechte einer Ehefrau über ihren Ehemann, gemäß Quran und
Sunna? Oder welches sind die Verpflichtungen eines Ehemanns seiner Frau gegenüber und umgekehrt?



Antwort:

Gelobt sei Allah.

Der Islam hat dem Ehemann Verpflichtungen gegenüber seiner Frau auferlegt, und umgekehrt, und unter diesen Verpflichtungen sind einige, die von beiden, Ehemann und Ehefrau, geteilt werden.

Wir werden - mit Allahs Hilfe - einige Texte aus Quran und Sunna erwähnen, die mit den Verpflichtungen der Eheleuten gegenüber einander zu tun haben, auch einige Kommentare und Ansichten der Gelehrten zitierend.

Erstens:

Die Rechte der Frau, die ihr allein gehören:
Die Ehefrau hat finanzielle Rechte über ihren Ehemann, welche die Mahr (Brautgabe), Ausgaben und Versorgung sind.
Und sie hat nichtfinanzielle Rechte, wie faire Teilung zwischen Mitfrauen; in einer anständigen und angemessenen Weise behandelt zu werden; und nicht in einer schändlichen Art von ihrem Ehemann behandelt zu werden.

1. Finanzielle Rechte:

(a) Die Mahr (Brautgabe). Dies ist das Geld, zu welchem die Frau anspruchsberechtigt ist von ihrem Ehemann, wenn der Ehevertrag vollständig ist, oder wenn die Ehe vollendet wird. Es ist ein Recht, zu welchem der Ehemann verpflichtet ist, es der Frau zu zahlen.Allah sagt: (Ungefähre Bedeutung der Übersetzung)
„Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung,..“ [4:4 Surat an-Nisaa]
Die Beschreibung der Mahr zeigt die Ernsthaftigkeit und Wichtigkeit des Ehevertrages, und ist ein Zeichen des Respekts und Ehre für die Frau.
Die Mahr ist keine Bedingung oder ein essentieller Teil des Ehevertrages, gemäß der Mehrheit der Fuqaha, besser, sie ist eine der Folgen des Vertrags. Wenn der Ehevertrag ohne eine Erwähnung der Mahr geschlossen wurde, ist er dennoch gültig, gemäß dem Konsensus der Mehrheit, denn Allah sagt: (ungefähre Bedeutung der Übersetzung)
„Es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr die Frauen entlaßt, bevor ihr sie berührt oder ihnen eine Brautgabe gewährt habt....“[Surat al-Baqara 2:236]
Die Tatsache, dass die Scheidung erlaubt ist vor dem Vollzug der Ehe oder vor dem Geben der Mahr, bedeutet, dass es erlaubt ist, die Mahr nicht im Ehevertrag festzulegen.

Wenn die Mahr festgelegt wurde, wird sie zur Pflicht für den Ehemann, wenn sie nicht festgelegt wurde, dann muß er die Mahr geben, die zu Frauen von ähnlichem Status wie der seiner Frau gegeben wurde.

(b) Ausgaben: Die Gelehrten des Islam stimmen überein, dass es Pflicht für Ehemänner ist, Geld für seine Frauen (aus) zugeben, unter der Bedingung, dass die Frau sich selbst verfügbar für ihren Ehemann macht.Wenn sie ihn ablehnt oder rebelliert, dann ist sie nicht berechtigt für diese Ausgaben.

Der Grund warum es Pflicht ist, für sie Geld auszugeben, ist, dass die Frau nur für ihren Ehemann verfügbar ist, wegen des Ehevertrages, und es ist ihr nicht erlaubt, das eheliche Haus ohne seine Erlaubnis zu verlassen. Deshalb muß er Geld für sie ausgeben und sie unterstützen, und dies ist, im Gegenzug, um sie verfügbar für ihn zu machen, zu seinem Vergnügen.

Was damit gemeint wird, Geld auszugeben, ist Unterstützung, was die Frau an Essen und Unterhalt braucht. Sie hat das Recht auf diese Sachen, selbst wenn sie reich ist, denn Allah sagt: (ungefähre Bedeutung der Übersetzung)

„Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde, für (die Mütter) ihre Nahrung und Kleidung auf gütige Weise Sorge zu tragen“ [Surat al-Baqara 2:233]
„Jeder soll aus seiner Fülle ausgeben, wenn er die Fülle hat; und der, dessen Mittel beschränkt sind, soll gemäß dem ausgeben, was ihm Allah gegeben hat,“ [Surat al-Talaaq 65:7]

Aus der Sunnah:

Der Prophet (s.a.s) sagte zu Hind bint Utbah-der Frau von Abu Sufyan, die sich beschwert hatte, dass er nichts für sie ausgab: “Nimm, was genügend für dich und deine Kinder ist, auf einer vernünftigen Grundlage.“

Es wurde überliefert, dass A´ischah sagte:
“Hind bint Utbah, die Frau von Abu Sufyan, kam zum Gesandten Allahs (s.a.s) und sagte, oh Gesandter Allahs, Abu Sufyan ist ein geiziger Mann, der nicht genug für mich und meine Kinder ausgibt, außer dem, was ich von seinem Vermögen nehme ohne sein Wissen. Ist es eine Sünde für mich, das zu tun? Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte “Nimm von seinem Besitz auf einer vernünftigen Grundlage, nur dass was ausreichend für Dich und Deine Kinder ist.“ (Überliefert bei al-Bukhari,5049,Muslim,1714)
Es wurde überliefert von Jaabir, dass der Gesandte Allahs (s.a.s) in seiner Abschiedsrede sagte:
„Fürchtet Allah die Frauen betreffend! Wahrlich ,ihr habt sie unter dem Schutz Allahs genommen und der Verkehr mit ihnen wurde euch durch Allahs Worte rechtmäßig gestattet. Ihr habt auch Rechte über sie, und dass sie niemandem erlauben sollen, auf euren Betten zu sitzen (d.h. sie nicht ins Haus zu lassen), den ihr nicht mögt. Aber wenn sie dies tun,könnt ihr sie bestrafen, aber nicht streng. Ihre Rechte über euch sind, dass ihr sie mit Essen und Kleidung in einer angemessen Weise versorgen sollt.“ [überliefert bei Muslim,1218]


(c) Versorgung: Dies ist auch eines der Rechte der Ehefrau, welches bedeutet, dass der Ehemann für ihre Versorgung vorsorgen sollte, gemäß seinen Mitteln und Fähigkeiten.Allah sagt: (ungefähre Bedeutung der Übersetzung)

„Lasst sie wohnen, wo ihr wohnt, gemäß euren Mitteln;“ [Surat al-Talaaq 65:6]


2. Nichtfinanzielle Rechte:

(a) Gerechte Behandlung von Mitfrauen: Eines der Rechte ,die eine Ehefrau über ihren Ehemann hat ist, dass sie und ihre Mitfrauen gleich behandelt werden sollten, wenn der Ehemann andere Ehefrauen hat, mit Blick auf die Nächte, die er mit ihnen verbringt, Ausgaben und Kleidung.

(b) Freundliche Behandlung: Der Ehemann sollte ein gutes Benehmen gegenüber seiner Frau haben und freundlich zu ihr sein, und ihr alles geben, was ihr Herz ihm gegenüber weich machen könnte, da Allah sagt: (ungefähre Bedeutung der Übersetzung)

"Verkehrt in Billigkeit mit ihnen" [Surat an-Nisa´4:19]

"Und den (Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben." [Surat al-Baqara 2:228]


Aus der Sunnah:

Es wurde überliefert, dass Abu Hurayrah (r.a) sagte: “Der Gesandte Allahs (s.a.s )sagte:
“Seid freundlich zu Frauen“ [überliefert bei al-Bukhari,3153,Muslim 1468]

Es folgen Beispiele der freundlichen Behandlung des Propheten (s.a.s) seinen Frauen gegenüber, denn er ist das beste Beispiel:
1.es wurde überliefert von Zaynab bint Abi Salamah, dass Umm Salamah sagte:
“Ich hatte meine Menstruation, als ich bei dem Propheten (s.a.s) unter einer einzigen wollenen Decke lag. Ich rutschte weg und zog die Kleidung an, die ich normalerweise trug während der Menstruation. Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte zu mir “Hast Du deine Menstruation bekommen?“ Ich sagte, ja. Dann rief er mich und ließ mich mit ihm unter derselben Decke liegen.“
Sie sagte: Und sie erzählte mir, dass der Prophet (s.a.s) sie zu küssen pflegte, wenn er fastete, und der Prophet (s.a.s) und ich pflegten Ghusl aus demselben Eimer zu machen, um uns von der Janaabah zu reinigen. (Überliefert bei Al-Bukhari 316, Muslim 296)

2. Es wurde überliefert, dass `urwah ibn al-Zubayr sagte: “A´ischah sagte:
“Bei Allah, ich sah den Gesandten Allahs (sas) an der Tür meines Zimmers stehen, während die Abessinier mit ihren Speeren in der Moschee des Gesandten Allahs (sas) spielten. Er bedeckte mich mit seinem Umhang, sodaß ich ihren Spielen zusehen konnte, dann stand er für mich dort, bis ich diejenige war, die genug hatte. Deshalb solltet ihr die Tatsache schätzen, dass junge Mädchen gerne Spaß haben wollen.“(Überliefert bei al-Bukhari 443,Muslim 892)

3. Es wurde überliefert von A´ischah, der Mutter der Gläubigen (ra),
dass der Gesandte Allahs (s.a.s) sitzend zu beten pflegte, er rezitierte den Quran während er saß, dann blieben noch 30 oder 40 Ayahs übrig, dann stand er auf und rezitierte sie stehend. Dann tat er Ruku´, dann Sujood, dann tat er es genauso in der 2. Rak´ah. Als er sein Gebet beendete, blickte er auf, und wenn ich wach war, sprach er mit mir, und wenn ich schlief, legte er sich nieder. (überliefert bei al-Bukhari,1068)

(c) Seiner Frau keinen Schaden zufügen: Dies ist eine der Grundprinzipien des Islam. Denn jemand anderem zu schaden, ist haram, im Fall von Fremden, und es ist natürlich schlimmer, in dem Fall, seiner Ehefrau zu schaden.
Es wurde überliefert von `Ubaadah ibn al-Saamit, dass der Gesandte Allahs (s.a.s) urteilte:
“Es sollte keinen Schaden oder Zurückgeben eines Schadens geben.“ [überliefert bei Ibn Majah,2340]
Dieser Hadith wurde als Sahih klassifiziert von Imam Ahmad, al-Haakim,Ibn as-Salah und anderen. Siehe auch Khalaasat al-Badr al-Muneer 2/438
Unter den Sachen, denen der Gesetzgeber Aufmerksamkeit zollt in dieser Angelegenheit, ist das Verbot von Schlagen oder Stoßen in einer ernsten (harten) Weise.

Es wurde überliefert von Jaabir, dass der Gesandte Allahs (sas) in seiner Abschiedspredigt sagte:
„Fürchtet Allah, die Frauen betreffend! Wahrlich, ihr habt sie unter dem Schutz Allahs genommen und der Verkehr mit ihnen wurde euch durch Allahs Worte rechtmäßig gestattet. Ihr habt auch Rechte über sie, und dass sie niemandem erlauben sollen, auf euren Betten zu sitzen (i.e.sie nicht ins Haus zu lassen), den ihr nicht mögt. Aber wenn sie dies tun, könnt ihr sie bestrafen (schlagen), aber nicht streng (hart). Ihre Rechte über euch sind, dass ihr sie mit Essen und Kleidung in einer angemessen Weise versorgen sollt.“ [überliefert bei Muslim,1218]
Zweitens:
Die Rechte des Ehemanns über seine Ehefrau.

Die Rechte des Ehemanns über Frau sind unter den größten Rechten, in der Tat sind seine Rechte über sie größer als ihre Rechte über ihn, denn Allah sagt:
(ungefähre Bedeutung der Übersetzung)
„Und den (Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung (betreffend Gehorsam und Respekt) über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe(in Verantwortlichkeit) über ihnen.“ [Surat al-Baqara 2:228]



Al-Jassaas sagte: Allah sagt uns in dieser Ayah, dass jeder der Eheleute Rechte über den anderen hat ,und daß der Ehemann ein spezielles Recht über seine Ehefrau hat, welches sie nicht über ihn hat.

Ibn al-Arabi sagte: Dieser Text sagt, dass er einigen Vorrang über sie hat, betreffend der Rechte und Pflichten der Ehe.
Diese Rechte beinhalten:
(a) Die Pflicht zum Gehorsam: Allah hat den Mann als Qawwaam ( Beschützer und Unterhalter) für die Frau eingesetzt, durch Befehlen, Führen und Aufpassen auf sie, wie Hüter auf ihr Hab und Gut aufpassen, durch die Nutzung der physischen und mentalen Fähigkeiten, die Allah nur den Männern gegeben hat und den finanziellen Verpflichtungen, die Er ihnen auferlegt hat. Allah sagt: (ungefähre Bedeutung der Übersetzung)
„Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben,..“ [Surat an-Nisa´4:34]
Ali ibn Abi Talha sagte, überliefernd von Ibn `Abbas: “Männer sind die Beschützer und Unterhalter der Frauen“ - bedeutet, sie sind die Schützlinge von ihnen, d.h. sie sollte ihm gehorchen in Angelegenheiten des Gehorsams, die Allah ihr auferlegt hat, und ihm gehorchen, indem sie seine Familie gut behandelt und auf seinen Besitz achtgibt. Dies war die Ansicht von Muqaatil, al-Saddi und al-Dahhaak. (Tafseer ibn Katheer,1/492)

(b) Sich für den Ehemann verfügbar halten: Eines der Rechte, die der Ehemann über seine Frau hat, ist,dass er in der Lage sein sollte, sich an ihr (physisch) zu erfreuen. Wenn er eine Frau heiratet und sie fähig ist, Verkehr zu haben, ist sie verpflichtet, sich ihm zu fügen gemäß dem Vertrag, wenn er sie danach fragt. Das ist nachdem, er ihr die Mahr sofort gegeben hat, und ihr einige Tage gib t-2 o.3 Tage- wenn sie darum bittet, um sich zurecht zu finden, denn das ist etwas, was sie braucht, und das ist nicht zu lange und ist üblich.
Wenn eine Frau ablehnt, dem Nachfragen ihres Mannes nach ehelichem Verkehr nachzukommen, dann hat sie etwas getan, was haram ist, und eine große Sünde begangen, bis sie einen gültigen shar´i-Grund hat, wie Menstruation, Pflichtfasten, Krankheit usw.
Es wurde überliefert, dass Abu Hurayrah (r.a) sagte: “Der Gesandte Allahs(s.a.s)sagte:
“Wenn ein Mann seine Frau in sein Bett ruft und sie ablehnt,und er einschläft,während er auf sie ärgerlich ist, dann werden die Engel über sie fluchen bis zum Morgen.“ [Überliefert bei al-Bukhari 3065,Muslim 1436]

(c) Niemanden einlassen, den der Ehemann nicht mag: Eines der Rechte die der Ehemann über seine Frau hat, ist,dass sie keinem erlauben sollte, den er nicht mag, ins Haus einzutreten.
Es wurde überliefert von Abu Hurayrah (r.a), dass der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
“Es ist nicht erlaubt für eine Frau, zu fasten ohne Erlaubnis ,wenn ihr Mann anwesend ist, oder jemanden ins Haus zu lassen ohne seine Erlaubnis. Und was immer sie (als Spende) ausgibt von seinem Besitz ohne seine Einwilligung,...“ [überliefert bei al-Bukhari 4899, Muslim 1026]

Es wurde überliefert von Sulayman ibn Amr ibn al-Ahwas: "Mein Vater erzählte mir,dass er bei der Abschiedspilgerfahrt des Propheten (s.a.s) (Hajjat al-Wadaa´) anwesend war. Er (s.a.s) lobte und preiste Allah, dann predigte er eine Ansprache und sagte:
„Behandelt die Frauen freundlich, denn sie sind Gefangene und ihr habt keine andere Macht über sie als dies, wenn sie schuldig sind der offenen Unzüchtigkeit, dann lehnt es ab, ihr Bett mit ihnen zu teilen, und schlagt sie, aber nicht hart. Aber wenn sie in Gehorsam zu euch zurückkehren, dann sucht keine Mittel (der Boshaft) gegen sie. Ihr habt Rechte über eure Frauen und eure Frauen haben Rechte über euch. Eure Rechte über sie sind, dass sie niemanden, den ihr nicht mögt, auf eurem Bett sitzen lassen und sie sollten niemanden, den ihr nicht mögt, in euer Haus einlassen. Ihre Rechte über euch sind, dass ihr sie versorgen und gut kleiden sollt.“ [Überliefert bei al-Tirmidhi 1163,er sagte, dass dies ein sahih hasan Hadith ist.auch bei Ibn Majah 1851 überliefert]

Es wurde überliefert, dass Jaabir sagte: Der Prophet (sas) sagte:
„Fürchtet Allah, die Frauen betreffend! Wahrlich, ihr habt sie unter dem Schutz Allahs genommen und der Verkehr mit ihnen wurde euch durch Allahs Worte rechtmäßig gestattet. Ihr habt auch Rechte über sie, und dass sie niemandem erlauben sollen, auf euren Betten zu sitzen (i.e.sie nicht ins Haus zu lassen), den ihr nicht mögt. Aber wenn sie dies tun, könnt ihr sie bestrafen (schlagen),aber nicht streng (hart). Ihre Rechte über euch sind, dass ihr sie mit Essen und Kleidung in einer angemessen Weise versorgen sollt.“ (überliefert bei Muslim,1218)

(d) Das Haus nicht verlassen außer mit der Erlaubnis des Ehemannes: Eines der Rechte des Ehemannes über seine Frau ist, dass sie nicht aus dem Haus gehen sollte,außer mit seiner Erlaubnis.
Die Schafeiten und Hanbaliten sagen: Sie hat selbst nicht das Recht, ihren kranken Vater zu besuchen, ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes, und er hat das Recht, sie davon abzuhalten...da der gehorsam dem Ehemann gegenüber Pflicht ist, und es nicht erlaubt ist, eine verpflichtende Aktion zu vernachlässigen für etwas, was keine Pflicht ist.

(e) Disziplin: Der Ehemann hat das Recht, seine Ehefrau zu disziplinieren, wenn sie ihm nicht gehorcht in einer guten Angelegenheit, jedoch nicht, wenn sie ihm in einer Sünde nicht gehorcht, denn Allah hat das Disziplinieren der Frauen vorgeschrieben, indem man sie im Bett meidet, und sie schlägt, wenn sie nicht gehorchen.
Die Hanafiten erwähnen 4 Situationen, in denen es dem Ehemann erlaubt ist, seine Frau durch Schlagen zu disziplinieren. Sie lauten:
- sich nicht zu schmücken, wenn er es will

- seinem Ruf, zu Bett zu kommen, nicht zu antworten, wenn sie tahir ist (rein, z.B. nicht menstruierend)

- wenn sie nicht betet

- wenn sie aus dem Haus geht ohne seine Erlaubnis.
Der Beweis, dass es erlaubt ist, seine Frau zu disziplinieren, enthalten die Ayahs: (ungefähre Bedeutung der Übersetzung)
„Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie (zuerst), meidet sie im Ehebett (als nächstes) und (zuletzt) schlagt sie (leicht,wenn es wertvoll ist)!“ [Surat an-Nisa´4:34]
„O ihr, die ihr glaubt, rettet euch und die Euren vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind,“ [Surat at-Tahrim 66:6]

Ibn Katheer sagte:
Qataadah sagte: Ihr solltet ihnen befehlen, Allah zu gehorchen, und ihnen verbieten, Allah ungehorsam zu sein; ihr solltet sie leiten gemäß des Befehles Allahs, und sie anweisen, den Befehlen Allahs zu folgen, und ihnen helfen dies zu tun. Wenn ihr irgendeinen Akt des Ungehorsams gegenüber Allah seht, stoppt sie, es zu tun und tadelt sie dafür.
Dies war auch die Ansicht von al-Dahhaak und Muqaatil:dass die Pflicht des Muslims ist, seine Familie zu lehren, einschließlich seiner Verwandten und Sklaven, das, was Allah ihnen auferlegt hat und dass was Er ihnen verboten hat.(Tafseer Ibn Katheer 4/392)



(f) Die Frau dient ihrem Ehemann: Es gibt einen großen Beweis (daleel) dafür, einiges von dem, was schon oben erwähnt wurde.

Scheikh al-Islam Ibn Taymiyah sagte:
Sie ist verpflichtet, ihrem Ehemann zu dienen, gemäß dem, was angemessen ist unter Leuten von ähnlichem Stand. Das variiert gemäß den Umständen: die Art in der eine Beduinen-Frau ihrem Ehemann dient wird nicht die Art eines Stadtbewohners sein, und die Art einer starken Frau wird nicht die Art einer schwachen Frau sein. [Al-Fataawa al-Kubraa 4/561]

(g) Sich ihm zu unterwerfen: Wenn die Bedingungen des Ehevertrages einmal erfüllt wurden und er gültig ist, dann ist die Frau verpflichtet,s ich ihrem Ehemann zu unterwerfen und ihm zu erlauben, an ihr (körperlich) Gefallen zu finden, da – wenn der Vertrag vollständig ist, es ihm im Gegenzug erlaubt ist, an ihr Gefallen zu finden, und die Frau ist berechtigt zu einem Ausgleich, welcher die Mahr ist.

(h) Die Frau sollte ihren Ehemann in einer guten Art behandeln: denn Allah sagt: (ungefähre Bedeutung der Übersetzung)

„Und den (Frauen) stehen die gleichen Rechte (Ausgaben) zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung (Gehorsam und Respekt betreffend) über sie haben. „ [Surat al-Baqarah 2:228]

Al-Qurtubi sagte:
Es wurde auch von ihm -Ibn Abbas- berichtet, daß dies bedeutet: Sie haben das Recht auf eine gute Gefährtenschaft und freundliche und vernünftige Behandlung von ihren Ehemännern, genau wie sie verpflichtet sind, den Befehlen ihrer Ehemänner zu gehorchen.

Und es wurde gesagt, dass sie das Recht haben, dass ihr Ehemann ihnen keinen Schaden zufügt, und ihre Ehemänner haben ein ähnliches Recht über sie. Dies war die Ansicht von al-Tabari.
Ibn Zayd sagte: Ihr solltet Allah fürchten sie betreffend, genau wie sie Allah fürchten sollen, euch betreffend.

Die Bedeutungen sind ähnlich, und die Ayahs beeinhalten all dies in den Rechten und Pflichten der Ehe. (Tafseer al-Qurtubi 3/123-124)
Und Allah weiß es am besten.


Scheikh Muhammed Salih Al-Munajjid Islam Q&A
 
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