14. NOTLAGE DER WITWEN
Da das Alte Testament ihnen kein Erbrecht zusprach, gehörten Witwen zu den verletzlichsten Mitgliedern der jüdischen Bevölkerung. Die männlichen Verwandten, die den gesamten Besitz des verstorbenen Ehemanns einer Frau erbten, sollten sie aus diesem Besitz versorgen. Witwen hatten jedoch keine Möglichkeit, sicherzustellen, dass diese Vorschrift eingehalten wurde, und lebten von der Gnade anderer. Daher gehörten Witwen zu den niedrigsten Klassen im alten Israel und Witwenschaft galt als Symbol großer Erniedrigung (Jesaja 54:4).
Doch die Notlage einer Witwe ging in der biblischen Tradition sogar über ihren Ausschluss vom Besitz ihres Ehemanns hinaus. Gemäß Genesis 38 muss eine kinderlose Witwe den Bruder ihres Ehemanns heiraten, auch wenn dieser bereits verheiratet ist, damit er Nachkommen für seinen verstorbenen Bruder zeugen kann und so sichergestellt wird, dass der Name seines Bruders nicht ausstirbt.
"Da sagte Juda zu Onan: Geh mit der Frau deines Bruders die Schwagerehe ein und verschaff deinem Bruder Nachkommen! (Genesis 38:8).
Die Zustimmung der Witwe zu dieser Heirat ist nicht erforderlich. Die Witwe wird als Teil des Vermögens ihres verstorbenen Mannes behandelt, dessen Hauptfunktion darin besteht, die Nachkommenschaft ihres Mannes zu sichern. Dieses biblische Gesetz wird im heutigen Israel noch immer praktiziert.
Eine kinderlose Witwe in Israel wird dem Bruder ihres Mannes vermacht. Wenn der Bruder zu jung zum Heiraten ist, muss sie warten, bis er volljährig wird. Sollte der Bruder des verstorbenen Mannes sich weigern, sie zu heiraten, wird sie freigelassen und kann dann jeden Mann ihrer Wahl heiraten. Es ist in Israel kein ungewöhnliches Phänomen, dass Witwen von ihren Schwägern erpresst werden, um ihre Freiheit zu erlangen.
Die heidnischen Araber vor dem Islam hatten ähnliche Praktiken. Eine Witwe galt als Teil des Vermögens ihres Mannes, das von seinen männlichen Erben geerbt wurde, und wurde normalerweise dem ältesten Sohn des Verstorbenen von einer anderen Frau zur Frau gegeben. Der Koran griff diesen entwürdigenden Brauch scharf an und schaffte ihn ab:
Allâh der Erhabene sagt: „Und heiratet nicht Frauen, die (vorher) eure Väter geheiratet haben, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiss, das ist eine Abscheulichkeit und etwas Hassenswertes und ein böser Weg.“ (Sûra 4:22).“ (4:22).
Witwen und geschiedene Frauen wurden in der biblischen Tradition so verachtet, dass der Hohepriester weder eine Witwe noch eine geschiedene Frau oder eine Prostituierte heiraten durfte:
„Die Frau, die er (der Hohepriester) heiratet, muss eine Jungfrau sein. Er darf keine Witwe, keine geschiedene Frau oder eine durch Prostitution befleckte Frau heiraten, sondern nur eine Jungfrau aus seinem eigenen Volk, damit er seine Nachkommen unter seinem Volk nicht befleckt“ (Lev. 21:13-15)
Im heutigen Israel darf ein Nachkomme der Cohen-Kaste (der Hohepriester aus der Zeit des Tempels) keine Geschiedene, Witwe oder Prostituierte heiraten.
Nach jüdischer Gesetzgebung gilt eine Frau, die dreimal verwitwet ist und deren drei Ehemänner alle eines natürlichen Todes gestorben sind, als „tödlich“ und darf nicht erneut heiraten.
Der Koran hingegen kennt weder Kasten noch tödliche Personen. Witwen und Geschiedene haben die Freiheit, zu heiraten, wen sie wollen. Im Koran ist mit Scheidung oder Witwenschaft kein Stigma verbunden:
„ Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Doch behaltet sie nicht mit der Absicht der Schädigung, so daß ihr übertretet. Wer dies tut, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über Allahs Zeichen lustig. Und gedenkt Allahs Gunst an euch und dessen, was Er von dem Buch und an Weisheit auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah über alles Bescheid weiß. “ (2:231).
„ Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen - so sollen diese (mit sich) selbst vier Monate und zehn (Tage) abwarten. Wenn sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so ist für euch keine Sünde in dem, was sie in rechtlicher Weise mit sich selbst unternehmen. Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig. “ (2:234).
„ Diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen ihren Gattinnen eine Abfindung für ein Jahr vermachen, ohne daß sie aus (dem Haus) gewiesen werden. Wenn sie aber ausziehen, so liegt für euch keine Sünde in dem, was sie mit sich selbst an Geziemendem unternehmen. Allah ist Allmächtig und Allweise. “ (2:240).
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Da das Alte Testament ihnen kein Erbrecht zusprach, gehörten Witwen zu den verletzlichsten Mitgliedern der jüdischen Bevölkerung. Die männlichen Verwandten, die den gesamten Besitz des verstorbenen Ehemanns einer Frau erbten, sollten sie aus diesem Besitz versorgen. Witwen hatten jedoch keine Möglichkeit, sicherzustellen, dass diese Vorschrift eingehalten wurde, und lebten von der Gnade anderer. Daher gehörten Witwen zu den niedrigsten Klassen im alten Israel und Witwenschaft galt als Symbol großer Erniedrigung (Jesaja 54:4).
Doch die Notlage einer Witwe ging in der biblischen Tradition sogar über ihren Ausschluss vom Besitz ihres Ehemanns hinaus. Gemäß Genesis 38 muss eine kinderlose Witwe den Bruder ihres Ehemanns heiraten, auch wenn dieser bereits verheiratet ist, damit er Nachkommen für seinen verstorbenen Bruder zeugen kann und so sichergestellt wird, dass der Name seines Bruders nicht ausstirbt.
"Da sagte Juda zu Onan: Geh mit der Frau deines Bruders die Schwagerehe ein und verschaff deinem Bruder Nachkommen! (Genesis 38:8).
Die Zustimmung der Witwe zu dieser Heirat ist nicht erforderlich. Die Witwe wird als Teil des Vermögens ihres verstorbenen Mannes behandelt, dessen Hauptfunktion darin besteht, die Nachkommenschaft ihres Mannes zu sichern. Dieses biblische Gesetz wird im heutigen Israel noch immer praktiziert.
Eine kinderlose Witwe in Israel wird dem Bruder ihres Mannes vermacht. Wenn der Bruder zu jung zum Heiraten ist, muss sie warten, bis er volljährig wird. Sollte der Bruder des verstorbenen Mannes sich weigern, sie zu heiraten, wird sie freigelassen und kann dann jeden Mann ihrer Wahl heiraten. Es ist in Israel kein ungewöhnliches Phänomen, dass Witwen von ihren Schwägern erpresst werden, um ihre Freiheit zu erlangen.
Die heidnischen Araber vor dem Islam hatten ähnliche Praktiken. Eine Witwe galt als Teil des Vermögens ihres Mannes, das von seinen männlichen Erben geerbt wurde, und wurde normalerweise dem ältesten Sohn des Verstorbenen von einer anderen Frau zur Frau gegeben. Der Koran griff diesen entwürdigenden Brauch scharf an und schaffte ihn ab:
Allâh der Erhabene sagt: „Und heiratet nicht Frauen, die (vorher) eure Väter geheiratet haben, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiss, das ist eine Abscheulichkeit und etwas Hassenswertes und ein böser Weg.“ (Sûra 4:22).“ (4:22).
Witwen und geschiedene Frauen wurden in der biblischen Tradition so verachtet, dass der Hohepriester weder eine Witwe noch eine geschiedene Frau oder eine Prostituierte heiraten durfte:
„Die Frau, die er (der Hohepriester) heiratet, muss eine Jungfrau sein. Er darf keine Witwe, keine geschiedene Frau oder eine durch Prostitution befleckte Frau heiraten, sondern nur eine Jungfrau aus seinem eigenen Volk, damit er seine Nachkommen unter seinem Volk nicht befleckt“ (Lev. 21:13-15)
Im heutigen Israel darf ein Nachkomme der Cohen-Kaste (der Hohepriester aus der Zeit des Tempels) keine Geschiedene, Witwe oder Prostituierte heiraten.
Nach jüdischer Gesetzgebung gilt eine Frau, die dreimal verwitwet ist und deren drei Ehemänner alle eines natürlichen Todes gestorben sind, als „tödlich“ und darf nicht erneut heiraten.
Der Koran hingegen kennt weder Kasten noch tödliche Personen. Witwen und Geschiedene haben die Freiheit, zu heiraten, wen sie wollen. Im Koran ist mit Scheidung oder Witwenschaft kein Stigma verbunden:
„ Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Doch behaltet sie nicht mit der Absicht der Schädigung, so daß ihr übertretet. Wer dies tut, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über Allahs Zeichen lustig. Und gedenkt Allahs Gunst an euch und dessen, was Er von dem Buch und an Weisheit auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah über alles Bescheid weiß. “ (2:231).
„ Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen - so sollen diese (mit sich) selbst vier Monate und zehn (Tage) abwarten. Wenn sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so ist für euch keine Sünde in dem, was sie in rechtlicher Weise mit sich selbst unternehmen. Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig. “ (2:234).
„ Diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen ihren Gattinnen eine Abfindung für ein Jahr vermachen, ohne daß sie aus (dem Haus) gewiesen werden. Wenn sie aber ausziehen, so liegt für euch keine Sünde in dem, was sie mit sich selbst an Geziemendem unternehmen. Allah ist Allmächtig und Allweise. “ (2:240).
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