Über die wahre Natur der Versicherungen und was der Islam dazu sagt

ibn azem

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Über die wahre Natur der Versicherungen und was der Islam dazu sagt
Frage Nr. 8889, Eingegangen am 27.06.2000



Frage:

Was sagt der Islam zu den heute so weit verbreiteten Versicherungen?



Antwort:

Preis sei Allâh.
1. Alle Formen von Versicherung basieren unzweifelhaft auf Riba (Zinsen). Eine Versicherung ist der Verkauf von Geld für Geld, einer größeren oder kleineren Summe, mit verzögerter Bezahlung. Sie beinhaltet Riba Al-Fadl (eine auf Zinsen basierende Transaktion) und Riba Al-Nas’ (Zinsen, die fällig sind, wenn eine Zahlung zu spät erfolgt), da alle Versicherungsunternehmen das Geld der Leute einkassieren mit dem Versprechen, mehr oder weniger Geld zurückzuzahlen wenn ein bestimmter Unfall eintritt, gegen den die Versicherung abgeschlossen wurde. Das ist nichts anderes als Riba, und Riba wurde im Qur’ân in mehreren Versen verboten.

2. Alle Formen der heute üblichen Versicherungen sind nichts anderes als Glücksspiel, was harâm ist gemäß dem Qur’ânvers:


„O ihr, die ihr glaubt! Wahrlich, Berauschendes und Glücksspiel und Götzenopfersteine und Lospfeile sind ein Übel vom Werk des Satans. Also haltet euch davon fern, auf dass ihr Erfolg haben möget.“ [Al-Ma’idah:90]


Versicherungen sind alle eine Art von Glücksspiel. Sie sagen dir: Bezahl diese Summe, und wenn dir dies und jenes passiert, geben wir dir das. Das ist pures Glücksspiel. Darauf zu bestehen, zwischen Versicherung und Glücksspiel zu unterscheiden, ist Haarspalterei und unakzeptabel für jeden gesunden Verstand. Die Versicherungsunternehmen selber geben zu, dass Versicherung ein Glücksspiel ist.

3. Alle Formen von Versicherung sind unklare Geschäfte, und Geschäfte, die auf unklaren Bedingungen basieren, sind entsprechend zahlreicher authentischer Ahâdîth verboten, wie zum Beispiel der von Abu Hurairah überlieferte Hadîth:


„Der Gesandte Allâhs (a.s.s.) verbat Transaktionen, die durch das Werfen eines Steins bestimmt werden, und solche, bei denen Unsicherheiten mit im Spiel sind.“ [Muslim ]

„Transaktionen, die durch das Werfen eines Steins bestimmt werden“, dies war eine Art von Geschäft, die in den Märkten der vorislamischen Zeit vorherrschte, wo entweder vom Käufer oder dem Verkäufer ein Stein geworfen wurde, und alles, was er berührte, musste ge-/verkauft werden. „... solche, bei denen Unsicherheiten mit im Spiel sind”, damit sind Geschäfte gemeint, bei denen es keine Garantie seitens des Verkäufers gibt, dass dieser die Ware auch liefern kann (Kommentar von Sahîh Muslim).
Heutige Versicherungen basieren in extremster Weise auf Unsicherheit. Versicherungsunternehmen und diejenigen, die Versicherungen verkaufen, schließen nie eine Versicherung ab, wenn nicht eine klare Unsicherheit darüber besteht, ob der Fall, gegen den versichert wird, eintrifft oder nicht. Mit anderen Worten, die Bedingung, wogegen versichert wird, muss eine Möglichkeit haben, zuzutreffen oder nicht (im Gegensatz zu einer Person, bei der diese Bedingung bereits vorher existiert, wie zum Beispiel jemand, der todkrank ist, und eine Lebensversicherung beantragt). Diese Transaktion beinhaltet also eine Unsicherheit, nämlich ob und wann der besagte Unfall eintrifft, und welchen Schaden er verursacht. So sind bei Versicherungen drei Arten von Unsicherheiten vereinigt.

4. Alle Arten von Versicherung verzehren das Vermögen der Leute auf ungerechte Weise, was harâm ist gemäß dem Qur’anvers:


„O ihr, die ihr glaubt! Verbraucht nicht eure Vermögensgüter zwischen euch auf nichtige Weise, außer, dass es Handel ist nach gegenseiter Verständigung unter euch.“ [An-Nisâ’:29]


Versicherungen sind betrügerische Geschäfte, die darauf abzielen, Menschen durch Unrecht um ihr Vermögen zu bringen. Präzise Statitistiken, die von einem deutschen Experten aufgestellt wurden, sagen, dass man nicht mehr als 2.9 % von dem, was man investiert hat, wiederbekommt.
Versicherungen sind die Ursache großen Verlustes für jeden Staat, und es gibt keine Rechtfertigung noch Entschuldigung in den Taten der Kuffâr, die ihre verwandtschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen abgebrochen haben und sich daher auf Versicherungen verlassen müssen, die sie wie ihren Tod hassen.

Dies sind nur einige Verletzungen der Scharî’ah, auf denen Versicherungen basieren. Es gibt noch zahlreiche weitere, die hier aus Platzgründen nicht aufgeführt werden können, und es besteht auch keine Notwendigkeit, dies zu tun, da nur eine der von uns erwähnten Verletzungen der Scharî’ah ausgereicht hätte, Versicherungen zu etwas machen, was nach dem Gesetz Allâhs strengstens verboten ist.
Es ist eine Schande, wie sich einige von Versicherungsunternehmen durch die Art und Weise ihres Auftritts blenden lassen, und wie sie sich verwirren lassen durch Ausdrücke wie „kooperativ“ oder „gegenseitige Unterstützung“ oder „islamisch“ oder andere Bezeichnungen, die nicht das geringste am ungerechten System der Versicherung ändern.
Unternehmen, die behaupten, dass einige „Gelehrte“ Fatâwa gegeben hätten, die sogenannte „kooperative Versicherungen“ für halâl erklären, lügen. Grund für diese Verwirrung war, dass einige Versicherungsunternehmen mit einem Lügengespinst zu den „Gelehrten“ gegangen sind, das nichts mit irgendeiner Art von Versicherung zu tun hat. Sie sagten, es wäre eine sogenannte „kooperative Versicherung“ (damit es sich schöner anhört und um die Leute zu verwirren), die von ihrer Natur her nur eine Spende ist und dass es eine Art von gegenseitiger Hilfe wäre, die von Allâh im Qur’ân erwähnt wird:


„Und helft euch einander zur Frömmigkeit und Gottesfurcht“ [Al-Ma’idah:2]


,und dass das Ziel lediglich die Linderung großer Not wäre, die die Leute befallen könnte. Aber in Wahrheit waren die sogenannten „kooperativen Versicherungen“ nicht anders als jede andere Versicherung auch. Der Unterschied bestand lediglich in der Art und Weise, wie diese abgeschlossen wurden, nicht im System selbst. Diese Versicherungen waren weit davon entfernt, nur eine Art Spende zu sein oder gegenseitige Unterstützung in Frömmigkeit und Gottesfurcht, vielmehr war es eine Unterstützung in Sünde und Übertretung. Sie zielten nicht darauf ab, Katastrophen und Nöte zu lindern, sondern die Leute auf ungerechte Weise um ihr Vermögen zu betrügen, was strikt verboten ist wie jede andere Versicherung auch. Was sie den „Gelehrten“ vorgaukelten hatte nichts mit Versicherung zu tun.
Was die Behauptung einiger betrifft, die sagen, dass ein Teil der Versicherungsprämie zurückgezahlt wird, so berührt das in keinster Weise die anderen Aspekte der Versicherung, nämlich Riba, Glücksspiel, auf Unsicherheiten basierende Transaktionen, ungerechtes Verzehren des Vermögens der Leute und dem Widerspruch zum Prinzip des Vertrauens auf Allâh, sowie andere harâm Dinge. Versicherungen sind Lug und Betrug. Wer mehr darüber erfahren möchten, sollte sich an die Abhandlung At-Ta’mîm wa Ahkâmuhu (Die Versicherung nach der Scharî’ah) wenden. Ich rufe jeden Muslim, der stolz ist auf seine Religion und der auf Allâh und den Jüngsten Tag hofft, dazu auf, Allâh zu fürchten und jegliche Versicherungen zu vermeiden, wie schön sie auch immer präsentiert werden, da sie unzweifelhaft verboten sind. So beschützt er seine Religion und sein Hab und Gut, und er wird mit einer Absicherung gesegnet werden von Dem, in Dessen Hand jede Sicherheit liegt, möge Er gepriesen sein. Möge Allâh mir und dir Verständnis in Angelegenheiten der Religion geben und uns dabei helfen, das zu tun, was den Herrn der Welten zufrieden stellt.


Khalâsah fi Hukm At-Ta’mîm

von Schaikh Dr. Sulaimân ibn Ibrâhîm Ath-Thaniyân, Mitglied der Fakultät Scharî’ah College, Al-Qasîm

Quelle: Islam Q&A
 
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